Solaranlagen für Eigenheimbesitzer, Mieter und MietgemeinschaftenDie Installation von Solaranlagen ist nicht nur ein Thema für Hausbesitzer. Auch für Mieter, Mietgemeinschaften und Gemeinden ist es möglich, eine Solaranlage aufzustellen. So können sich auch Eltern zusammen tun und für eine Solaranlage und damit grüne Stromerzeugung auf dem Dach des Kindergartens oder der Schule ihrer Kinder sorgen. Den Möglichkeiten zur Gewinnung von sauberer Energie sind nur durch unsere Vorstellungskraft Grenzen gesetzt. Seien Sie kreativ!
Die Sonne schickt uns 15.000 mal mehr Energie, als wir derzeit verbrauchen. Diese Energie kann durch verschiedene Anlagen genutzt werden, um Strom und Wärme zu erzeugen. Durch gut durchdachte Planung eines Hauses, ist es durch die Kombination aus verschiedenen Solaranlagen möglich, den eigenen Energiebedarf zu decken. Diese Planung machen Profis im Bereich Solararchitektur, auf Neudeutsch Green Architecture. Gegebenenfalls kann man sogar Geld mit überschüssigem Strom verdienen, der wieder in das Stromnetz eingespeist wird. Die Vergütung richtet sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Eine Solaranlage lohnt sich nicht nur bei einem Neubau. Wenn in einem Haus größere Reparaturen oder Renovierungsarbeiten anstehen, sollte man überlegen, wie sich die Energieeffizienz verbessern lässt und wo sich Solaranlagen einbauen lassen. Man benötigt nicht einmal eine Baugenehmigung, um eine Anlage auf dem Dach aufzustellen!
Dachformen
Auf fast allen Dachformen, egal ob Schrägdach oder Flachdach lassen sich Fotovoltaikmodule aufstellen. Wichtig ist, dass das Schrägdach nach Süden ausgerichtet ist und der Neigungswinkel nicht höher als 60° ist. Die Montagefläche auf einem Schrägdach sollte mindestens 12 m², auf einem Flachdach mindestens 20m² groß und frei sein. Denn der Stromertrag verringert sich deutlich, wenn sich die Fläche im Schatten von Nachbarhäusern, Bäumen, Giebeln, Antennen usw. befindet.
Baugenehmigung
Unabhängig von ihrer Größe sind Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen, an der Fassade oder auf Flachdächern genehmigungsfrei, solange sie nicht aufgeständert sind. Der juristische Fachausdruck hierfür lautet „in der Dachfläche“. Sogar freistehende Solaranlagen bis zu einer Größe von 9 m² können ohne Genehmigung aufgestellt werden. Diese Information bezieht sich auf Art. 69 Abs. 3 S. 1 Nr. 2a BayBO 1994. Wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, entscheidet der Denkmalschutzbeauftragte. Es empfiehlt sich jedoch, sich beim örtlichen Bauamt nach eventuellen Bauvorschriften zu erkundigen und sich somit vor bösen Überraschungen zu schützen.
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