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Staatliche Förderung und Kreditprogramme für Solaranlagen, Windkraft, Biomasseanlagen, Kleinwasserkraftwerken

Ein zentraler Punkt der „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien“ vom 13.12.2003 ist die finanzielle Unterstützung von Solarkollektoren durch den Staat. Die Förderung ist eine Projektförderung. Das heißt, sie erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. In den letzten Jahren wurde der staatliche Zuschuss beim Bau einer Solaranlage kontinuierlich erhöht. So stieg zum 1. Februar 2003 die staatliche Förderung von 92 auf 125 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Damit wurde eine durchschnittliche Solaranlage zur Gewinnung von Heizwärme und Warmwasser mit neun Quadratmetern Kollektorfläche mit 1.125 Euro gefördert. Seit Juli 2005 ist dieser Förderbetrag weiter angestiegen. Seitdem werden Kollektoren zur Brauchwassererwärmung mit 105 EUR und zur Heizungsunterstützung mit 135 Euro pro angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche finanziell unterstützt.

Förderung pro angefangenem m²:

  • Kollektoren zur Brauchwassererwärmung 105 EUR
  • Kollektoren zur Heizungsunterstützung 135 Euro

Das neue Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2006. Anträge für dieses Programm werden bis zum 15.10.2006 angenommen. Diese Förderung gilt für Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen. Außerdem können Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren) einen Antrag stellen. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden, welches die Fördermittel im Auftrag des Bundesumweltministeriums auszahlt. Weitere Informationen und aktuelle Angaben gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.














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